- kartellrechtliche Ausnahmebereiche
- Ausnahmen vom Verbot der Kartelle und sonstigen Verträgen, bes. im Bereich des Verkehrs, der Land- und Forstwirtschaft, der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie den Verwertungsgesellschaften und Sportverbänden.- Vgl. auch ⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht.
Lexikon der Economics. 2013.